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Arzneimittel-Report 2005

1 Einleitung

2 Ergebnisse der Arzneimittelanalysen

  2.1 Methodik
  2.2 Die Ergebnisse in der übersicht
  2.3 Arzneimittelgruppen mit den höchsten Veränderungsraten
  2.4 Ausgaben nach Kassenärztlichen Vereinigungen – für alle und für umstrittene Arzneimittel
  2.5 Generika-Verordnungen
  2.6 Analogpräparate
  2.7 Deutliche Veränderungen bei den nicht-rezeptpfichtigen Mitteln
  2.8 Hinweise zu den am meisten verordneten Arzneimitteln
  2.9 Geschlechtsspezifi sche Unterschiede in der Arzneimittelversorgung
Katrin Janhsen


3 Spezielle Analysen zu einzelnen Indikationsgebieten

Deutliche Veränderungen Bei Den Nicht Rezeptpfichtigen Mitteln

Seit dem Inkrafttreten des GMG dürfen nicht-rezeptpfl ichtige Mittel, mit wenigen Ausnahmen, nur noch für Kinder bis zum 12. Lebensjahr verschrieben werden. Daher fallen die Verordnungs- und Umsatzrückgänge für typische und bisher häufi g verordnete Mittel aus diesem Bereich zum Teil extrem aus. So liegen die Verordnungsrückgänge für früher viel verordnete Mittel wie Gelomyrtol bei 95%, für Diclo-ratiopharm Gel bei 86%, für Sinupret bei 79% oder für Bepanthen Augen- und Nasensalbe bei 66% (alle wichtigen Präparate sind in der folgenden Tabelle 2.8 aufgeführt.)

Besonders "eingebrochen" sind die Verordnungen von Mitteln bei säurebedingten Erkrankungen, vor allem Antazida (A02), Rückgang 91%, bestimmten Venenmitteln (C05), Rückgang 90% oder bestimmten Pilz mitteln (D01), Rückgang 80%. Unter den Arzneimittelgruppen mit hohen Rückgängen sind vor allem die früher viel verordneten Mittel zur Gallen- und Lebertherapie (A05), Rückgang 76%, oder Hals- und Rachen therapeutika (R02), Rückgang 63% und Husten- und Erkältungspräparate (R05), Rückgang 47%. Viele dieser Mittel sind zu den sog. umstrittenen Mitteln zu zählen, insofern ist die neue GMG-Regelung auch ein Instrument zur Verringerung der Verordnung dieser unnötigen Mittel. Diese "Bereinigung" des GKV-Verordnungsmarktes war längst überfällig – mit der GMG-Regelung wurde daher der richtige Weg be schritten. Nichtverschreibungspfl ichtige Mittel, die als Standard gelten, dürfen schlieülich weiter verordnet werden – eine Einbuüe der Versor gungsqualität ist daher nicht zu befürchten. Für Kinder bis zum 12. Le bensjahr gibt es keinerlei Einschränkungen für die Verordnungsfähigkeit dieser nicht-verschreibungspfl ichtigen Mittel.

Insgesamt zeigt die Regelung des GMG eine besonders wirksame Einwirkung auf die Ausgaben der GEK: Wurden im Jahre 2003 noch 1,25 Millionen Packungen aus dem Bereich der genannten Arzneimittel verordnet, so waren es 2004 nur noch 650 Tsd. Verordnungen, also eine Verringerung von rund 50%. Diese Verringerung schlug sich auch in den Ausgaben nieder: Statt 6,3 Mio. Euro im Jahre 2003 wurden im Jahre 2004 nur noch 3,0 Mio. Euro fällig, ein Rückgang von ebenfalls knapp mehr als 50%. Dieses zeigt die Entlastungsauswirkungen des GMG für die Kassen – die Ausgaben für umstrittene Arzneimittel haben sich deutlich verringert.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch im Bereich der nichtverschreibungspfl ichtigen und nicht apothekenpfl ichtigen Mittel sowie im Bereich der nichtverschreibungspfl ichtigen Medizinprodukte Anstiege in der Verordnungsmenge – hier stiegen auch die Ausgaben deutlich an: Gemeint sind hier vor allem Teststreifen zum Messen des Blutzuckerwertes, die in Apotheken gekauft wurden, und z.B. Schnupfen- oder Nasenmittel mit Meersalz. Hier hat es im Vergleich der Jahre 2003 zu 2004 Ausgabensteigerungen von etwa 20% gegeben, vor allem verur sacht durch steigende Verordnungen von Teststreifen, statt 5,34 Millio nen Euro im Jahre 2003 musste die GEK für solche Produkte im Jahre 2004 6,44 Mio. Euro zahlen. Die Anzahl der Verordnungen stieg im gleichen Zeitraum von 107,8 Tsd. Auf 114,6 Tsd. an. Die höchste Ausgabensteigerung entfi el auf das Präparat Ascensia, ein Blutzucker messstreifen, das im Jahre 2003 noch mit 379 Tsd. Euro die GEK belastet hat, im Jahre 2004 schon mit 837 Tsd. Euro. Die Verordnungs menge "explodierte" im gleichen Zeitraum geradezu – von 4.756 Packungen um 116% auf 10.281 Packungen.

Solche nicht-rezeptpfl ichtigen Mittel können auch auüerhalb der Apotheken eingekauft werden – es wäre daher zu überlegen, ob die Distribution solcher Produkte über andere Versorgungsstrukturen nicht erheblich günstiger organisiert werden kann.