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Arzneimittel-Report 2005

1 Einleitung

2 Ergebnisse der Arzneimittelanalysen

  2.1 Methodik
  2.2 Die Ergebnisse in der übersicht
  2.3 Arzneimittelgruppen mit den höchsten Veränderungsraten
  2.4 Ausgaben nach Kassenärztlichen Vereinigungen – für alle und für umstrittene Arzneimittel
  2.5 Generika-Verordnungen
  2.6 Analogpräparate
  2.7 Deutliche Veränderungen bei den nicht-rezeptpfichtigen Mitteln
  2.8 Hinweise zu den am meisten verordneten Arzneimitteln
  2.9 Geschlechtsspezifi sche Unterschiede in der Arzneimittelversorgung
Katrin Janhsen


3 Spezielle Analysen zu einzelnen Indikationsgebieten

Methodik

Die hier vorgelegten Analysen basieren auf den Leistungsdaten der Gmünder ErsatzKasse (GEK) aus den Jahren 2003 und 2004, zu denen die Daten der Arzneimittelver ordnungen, der Krankenhausbehandlungen u.a. gehören.

Diese Daten liegen personenbezogen, aber pseudonymisiert vor, so dass zwar personenbezogene Auswertungen und die Darstellung von Behandlungsabläufen möglich sind, die Perso nenidentifi zierung aber unterbunden ist.

Da diese Daten nicht speziell für die hier vorgelegten Auswertungen erhoben wurden, sondern als Leis tungsdaten zur Begründung der Ausgaben dienen, spricht man bei dem Typ der hier vorgelegten Auswertungen auch von "Sekundärdatenanaly sen", die allerdings gegen über Primärdaten den Vorteil haben, die Rea lität der medizinischen Versorgung ohne studienbedingte Verzerrungen abzubilden. Der Nach teil liegt u.a. darin, dass ergänzende Daten, die eine sichere Interpreta tion des Umfangs und der Qualität der Versor gung ermöglichen, nicht zusätzlich erhoben werden können, wenn sie nicht zu den ohnehin an fallenden Leistungsdaten gehören. Seit Jahren wird darüber hinaus angemahnt, dass den gesetzlichen Krankenkassen auch die personen bezogenen Diagnosen und abgerechneten Leistungs ziffern aus dem ambulanten Bereich mitgeteilt werden sollten, um die Behandlungs abläufe und die Ergebnisse ausreichend valide interpretie ren zu können. Dies ist seit dem 1. Quartal 2004 geschehen. Wir haben daher in einigen Kapiteln (z.B. 3.2 Indikationsbereich Diabetes mellitus und 3.6 Neuroleptika) diese Angabe zu ambulanten Diagnosen mit aufge nommen und damit die auswertbare Datenbasis erweitert. Damit können wir in Verordnungsbereichen, in 37 denen keine Zuordnungsgenauigkeit über die ausgewählten Arzneimittel erwartet werden kann, wenn nämlich Mittel in unterschiedlichen Indikationen eingesetzt werden können (z.B. ACE-Hemmer bei Hypertonie und Herzinsuffi zienz), nun genauere Aus sagen treffen.

Im Dezember 2004 wurde der vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen im Rahmen des GKV-Arzneimittelindex geführte ATCIndex (ATC: Anatomical Therapeutic Chemical Code) zur amtlichen Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben (DDD: Defi ned Daily Dose (Defi nierte Tagesdosierung) für Deutschland erklärt. Daher verwenden wir in diesem Jahr erstmalig ausschlieülich diese Fassung, die durch die Anpassung an den deutschen Arzneimittelmarkt an einigen Stellen von der bisher verwendeten WHO-Fassung abweichen kann. An dieser Stelle sei auch auf die Richtlinien für die ATC-Klassifi kation und die DDD-Festlegung des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics Methodology hingewiesen, in denen die Prinzipien der ATC- und DDDMethodik dargestellt werden. Für die Interpretation der vorliegenden Auswertungen ist es bedeutend, dass das DDD-Konzept eine Dosie rung zu Grunde legt, die nicht unbedingt der therapeutisch adäquaten Dosierung entspricht, sondern als "technische Gröüe" dem internationalen Vergleich von verbrauchten Arzneimittelmengen dient (WHO ATC-Index 2005; Fricke&Günther, 2003).

In diesem Jahr hat sich der Datenbestand noch einmal deutlich verbessert: bisher konnten alle Leistungen und Vorgänge eines Versicherten über eine pseudonymisierte Versichertennummer zusammengeführt werden. Wenn jedoch die versicherte Person den Versichertenstatus gewechselt hat oder aus anderen Gründen eine neue Versichertennummer zugeteilt bekam, so ändert sich auch die Pseudo-Versichertennummer. Eine Verlinkung zwischen der alten und der neuen Nummer für diese versicherte Person war bisher nicht möglich.

In diesem Jahr stehen uns erstmals die notwendigen Daten über eine Personenkennziffer zur Verfügung, so dass – wieder in pseudonymisierter Form – alle Informationen aus den beschrieben Datensätzen einer Person zugeordnet werden können. Aus technischen Gründen ist es bei einigen Analysen weiterhin erforderlich auf die – etwas ungenauere – pseudonymisierte Versichertennummer zurückzugreifen. Zur Unterscheidung haben wir im vorliegenden Text die auf Versichertennummern basierenden Angaben als "versicherte Fälle" und die über die Personenkennziffer verbunden Daten als "versicherte Personen" oder einfach als "Versicherte" bezeichnet.

Die Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitssystem ist u.a. sehr stark vom Alter und Geschlecht abhängig. So sind beispielsweise Kinder und Jugendliche und ältere Menschen häufi ger Arzneimittelanwender als Personen im mittleren Lebensalter. Im Geschlechtervergleich zeigt sich auch, dass mehr Frauen als Männer Arzneimittel verordnet bekommen (vgl.Abb.2.7). Aufgrund dieser alters- und geschlechtsabhängigen Unterschiede in der Arzneimittelverordnung, aber auch in anderen gesundheitsrelevanten Bereichen, ist es problematisch, Auswertungen einzelner Kassen – mit ihren charakteristischen Alters- und Geschlechtsverteilungen – direkt zu vergleichen. So ist beispielsweise die Versichertenpopulation der GEK im Durchschnitt jünger und umfasst mehr Männer als die GKV-Gesamt population.

Um eine externe Vergleichbarkeit, insbesondere mit Auswertungen anderer Krankenversicherer oder auch einer GKV-Gesamtauswertung zu ermöglichen, wurde in einigen – besonders gekennzeichneten Aus wertungen das Verfahren der direkten Altersstandardisierung angewen det. Die Vergleichbarkeit ist allerdings nur gegeben, wenn in den Aus wertungen, mit denen verglichen werden soll, das gleiche Alters standardisierungsverfahren mit der gleichen Referenzpopulation angewendet wurde.

Bisher hat sich im Bereich der GKV-Auswertungen keine Refe - renzpopulation als Standard durchgesetzt. Wir konnten also auf keine bestehende Konvention zurückgreifen.

Für diesen Report wurde für die Altersstandardisierung die GKV-Statistik KM 6, Stand 10.11.2004 als Referenzpopulation ausgewählt (Tab.2). Die Daten basieren auf Angaben der einzelnen GKV-Kassen. In der Summe wird durch die KM 6-Statistik also die gesamte GKV-Ver sichertenpopulation am Stichtag 1. Juli 2004 abgebildet. Dies birgt darüber hinaus den Vorteil, dass unsere altersstandardisierten GEK-Auswertungen m.E. mit Auswertungen auf Basis der Gesamt-GKV-Daten verglichen werden können, auch wenn diese nicht altersstandardisiert wurden. Altersstandardisierte Werte sind als hochgerechnete Werte zu ver stehen, die Angaben darüber machen, wie hoch der Wert (z.B. Aus gaben für Arzneimittel) wäre, wenn die Studienpopulation (hier GEK-Population) eine gleiche Alters- und Geschlechtsverteilung wie die Refe renzpopulation (hier die Gesamt-GKV-Population als ge schlechts spezifi sche KM6- Population) hätte.

Ein weiteres, verwandtes Problem besteht beim Vergleich der Arzneimittelverordnungen für Männer und Frauen in der unter schiedlichen Altersstruktur der beiden Untergruppen. Hier wird eine interne Vergleichbarkeit erzeugt, indem beide Untergruppen mit der Gesamt-KM6- Statistik als Referenzpopulation altersstandardisiert werden. Die so berechneten alters- und geschlechtsstandardisierten Werte sind als hochgerechnete Werte zu verstehen, die Angaben darüber machen, wie hoch der Wert (z.B. Ausgaben für Arzneimittel) wäre, wenn die Studienpopulationen (hier Männer der GEK-Population und Frauen der GEKPopulation) eine gleiche Altersverteilung wie die Referenzpopulation (hier die Gesamt-GKV-Population als Summe der männlichen und der weiblichen KM6-Population) hätte.

In Abb. 2.1 ist die Alters- und Geschlechtsverteilung in der GEK und in der Referenzpopulation KM 6 vergleichend dargestellt.

Abbildung 2.1
Altersverteilung der GEK Population 2004 im Vergleich zur GKV Gesamtpopulation (Statistik KM6, Stand 10.November 2004)