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Arzneimittel-Report 2005 |
Die hier vorgelegten Analysen basieren auf den Leistungsdaten der
Gmünder ErsatzKasse (GEK) aus den Jahren 2003 und 2004, zu denen
die Daten der Arzneimittelver ordnungen, der Krankenhausbehandlungen
u.a. gehören.
Diese Daten liegen personenbezogen, aber pseudonymisiert vor, so
dass zwar personenbezogene Auswertungen und die Darstellung von
Behandlungsabläufen möglich sind, die Perso nenidentifi zierung aber
unterbunden ist.
Da diese Daten nicht speziell für die hier vorgelegten Auswertungen
erhoben wurden, sondern als Leis tungsdaten zur Begründung der
Ausgaben dienen, spricht man bei dem Typ der hier vorgelegten Auswertungen
auch von "Sekundärdatenanaly sen", die allerdings gegen über
Primärdaten den Vorteil haben, die Rea lität der medizinischen Versorgung
ohne studienbedingte Verzerrungen abzubilden. Der Nach teil liegt
u.a. darin, dass ergänzende Daten, die eine sichere Interpreta tion des
Umfangs und der Qualität der Versor gung ermöglichen, nicht zusätzlich
erhoben werden können, wenn sie nicht zu den ohnehin an fallenden
Leistungsdaten gehören. Seit Jahren wird darüber hinaus angemahnt,
dass den gesetzlichen Krankenkassen auch die personen bezogenen
Diagnosen und abgerechneten Leistungs ziffern aus dem ambulanten
Bereich mitgeteilt werden sollten, um die Behandlungs abläufe und die
Ergebnisse ausreichend valide interpretie ren zu können. Dies ist seit dem
1. Quartal 2004 geschehen. Wir haben daher in einigen Kapiteln (z.B. 3.2
Indikationsbereich Diabetes mellitus und 3.6 Neuroleptika) diese Angabe
zu ambulanten Diagnosen mit aufge nommen und damit die auswertbare
Datenbasis erweitert. Damit können wir in Verordnungsbereichen, in
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denen keine Zuordnungsgenauigkeit über die ausgewählten Arzneimittel
erwartet werden kann, wenn nämlich Mittel in unterschiedlichen
Indikationen eingesetzt werden können (z.B. ACE-Hemmer bei Hypertonie
und Herzinsuffi zienz), nun genauere Aus sagen treffen.
Im Dezember 2004 wurde der vom Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen
im Rahmen des GKV-Arzneimittelindex geführte ATCIndex
(ATC: Anatomical Therapeutic Chemical Code) zur amtlichen
Fassung des ATC-Index mit DDD-Angaben (DDD: Defi ned Daily Dose
(Defi nierte Tagesdosierung) für Deutschland erklärt. Daher verwenden
wir in diesem Jahr erstmalig ausschlieülich diese Fassung, die durch
die Anpassung an den deutschen Arzneimittelmarkt an einigen Stellen
von der bisher verwendeten WHO-Fassung abweichen kann. An dieser
Stelle sei auch auf die Richtlinien für die ATC-Klassifi kation und die
DDD-Festlegung des WHO Collaborating Centre for Drug Statistics
Methodology hingewiesen, in denen die Prinzipien der ATC- und DDDMethodik
dargestellt werden. Für die Interpretation der vorliegenden
Auswertungen ist es bedeutend, dass das DDD-Konzept eine Dosie rung
zu Grunde legt, die nicht unbedingt der therapeutisch adäquaten Dosierung
entspricht, sondern als "technische Gröüe" dem internationalen
Vergleich von verbrauchten Arzneimittelmengen dient (WHO ATC-Index
2005; Fricke&Günther, 2003).
In diesem Jahr hat sich der Datenbestand noch einmal deutlich verbessert:
bisher konnten alle Leistungen und Vorgänge eines Versicherten
über eine pseudonymisierte Versichertennummer zusammengeführt
werden. Wenn jedoch die versicherte Person den Versichertenstatus
gewechselt hat oder aus anderen Gründen eine neue Versichertennummer
zugeteilt bekam, so ändert sich auch die Pseudo-Versichertennummer.
Eine Verlinkung zwischen der alten und der neuen Nummer für
diese versicherte Person war bisher nicht möglich.
In diesem Jahr stehen uns erstmals die notwendigen Daten über
eine Personenkennziffer zur Verfügung, so dass wieder in pseudonymisierter
Form alle Informationen aus den beschrieben Datensätzen
einer Person zugeordnet werden können. Aus technischen Gründen
ist es bei einigen Analysen weiterhin erforderlich auf die etwas ungenauere
pseudonymisierte Versichertennummer zurückzugreifen. Zur
Unterscheidung haben wir im vorliegenden Text die auf Versichertennummern
basierenden Angaben als "versicherte Fälle" und die über die
Personenkennziffer verbunden Daten als "versicherte Personen" oder
einfach als "Versicherte" bezeichnet.
Die Inanspruchnahme von Leistungen im Gesundheitssystem ist u.a.
sehr stark vom Alter und Geschlecht abhängig. So sind beispielsweise
Kinder und Jugendliche und ältere Menschen häufi ger Arzneimittelanwender
als Personen im mittleren Lebensalter. Im Geschlechtervergleich
zeigt sich auch, dass mehr Frauen als Männer Arzneimittel
verordnet bekommen (vgl.Abb.2.7). Aufgrund dieser alters- und
geschlechtsabhängigen Unterschiede in der Arzneimittelverordnung, aber
auch in anderen gesundheitsrelevanten Bereichen, ist es problematisch,
Auswertungen einzelner Kassen mit ihren charakteristischen Alters- und
Geschlechtsverteilungen direkt zu vergleichen. So ist beispielsweise
die Versichertenpopulation der GEK im Durchschnitt jünger und umfasst
mehr Männer als die GKV-Gesamt population.
Um eine externe Vergleichbarkeit, insbesondere mit Auswertungen
anderer Krankenversicherer oder auch einer GKV-Gesamtauswertung
zu ermöglichen, wurde in einigen besonders gekennzeichneten
Aus wertungen das Verfahren der direkten Altersstandardisierung
angewen det. Die Vergleichbarkeit ist allerdings nur gegeben, wenn
in den Aus wertungen, mit denen verglichen werden soll, das gleiche
Alters standardisierungsverfahren mit der gleichen Referenzpopulation
angewendet wurde.
Bisher hat sich im Bereich der GKV-Auswertungen keine Refe -
renzpopulation als Standard durchgesetzt. Wir konnten also auf keine
bestehende Konvention zurückgreifen.
Für diesen Report wurde für die Altersstandardisierung die GKV-Statistik
KM 6, Stand 10.11.2004 als Referenzpopulation ausgewählt (Tab.2).
Die Daten basieren auf Angaben der einzelnen GKV-Kassen. In der
Summe wird durch die KM 6-Statistik also die gesamte GKV-Ver sichertenpopulation
am Stichtag 1. Juli 2004 abgebildet. Dies birgt darüber hinaus
den Vorteil, dass unsere altersstandardisierten GEK-Auswertungen
m.E. mit Auswertungen auf Basis der Gesamt-GKV-Daten verglichen
werden können, auch wenn diese nicht altersstandardisiert wurden.
Altersstandardisierte Werte sind als hochgerechnete Werte zu ver stehen,
die Angaben darüber machen, wie hoch der Wert (z.B. Aus gaben für
Arzneimittel) wäre, wenn die Studienpopulation (hier GEK-Population)
eine gleiche Alters- und Geschlechtsverteilung wie die Refe renzpopulation
(hier die Gesamt-GKV-Population als ge schlechts spezifi sche KM6-
Population) hätte.
Ein weiteres, verwandtes Problem besteht beim Vergleich der Arzneimittelverordnungen
für Männer und Frauen in der unter schiedlichen
Altersstruktur der beiden Untergruppen. Hier wird eine interne Vergleichbarkeit
erzeugt, indem beide Untergruppen mit der Gesamt-KM6-
Statistik als Referenzpopulation altersstandardisiert werden. Die so
berechneten alters- und geschlechtsstandardisierten Werte sind als
hochgerechnete Werte zu verstehen, die Angaben darüber machen, wie
hoch der Wert (z.B. Ausgaben für Arzneimittel) wäre, wenn die Studienpopulationen
(hier Männer der GEK-Population und Frauen der GEKPopulation)
eine gleiche Altersverteilung wie die Referenzpopulation
(hier die Gesamt-GKV-Population als Summe der männlichen und der
weiblichen KM6-Population) hätte.
In Abb. 2.1 ist die Alters- und Geschlechtsverteilung in der GEK und in der
Referenzpopulation KM 6 vergleichend dargestellt.
Abbildung 2.1
Altersverteilung der GEK Population 2004 im Vergleich
zur GKV Gesamtpopulation (Statistik KM6, Stand
10.November 2004)
